Unsere Leistungen für Sie

Wir helfen Ihnen, die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Ihnen zusteht

Prämienverbilligung

Zwei Jungen mit Basballcaps. Jener im Hintergrund mit geschlossenem, verzogenem Mund, der Junge im Vordergrund streckt den Arm aus und zeigt beim Grinsen all seine Zähne.

Leben Sie in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, können Sie einen Antrag auf eine Prämienverbilligung. Sie erhalten bis zu 100% der tatsächlichen Kosten Ihrer Krankenversicherung und weitere Vergünstigungen.

Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Beziehen Sie eine AHV- oder IV-Rente, aber das Geld reicht nicht für alle lebenswichtigen Ausgaben? Ergänzungsleistungen helfen Ihnen die notwendigen Kosten zu decken.

Familienmietzinsbeiträge

Leben Sie als Familie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Dann könnten Sie Anspruch auf Beiträge an den Mietzins haben.

Überbrückungsleistungen

Sind Sie 60 Jahre oder älter, ohne Arbeit und beziehen noch keine Rente? Dann könnten Sie Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Diese helfen Ihnen, die Lebenshaltungskosten zu decken, insbesondere auch Krankheitskosten.

Pflegefinanzierung

Sie können die Kosten für Ihre Pflege im Heim oder durch die Spitex nicht tragen? Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Pflegefinanzierung.

 

 

 

Opferhilfe

Sind Sie oder jemand dem Sie Nahe stehen von Gewalt betroffen? Sie könnten auf finanzielle Leistungen der Opferhilfe Anspruch haben. Sie müssen dafür keine Anzeige erstattet haben.

Alimentenhilfe: Inkasso, Bevorschussung und Indexberechnung

Sie erhalten Alimente nicht so, wie Sie es sollten? Wir unterstützen Sie, das Geld zu bekommen, das Ihnen zusteht.

Beiträge für rollstuhlgängiges Wohnen

Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen? Dann könnten Sie Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung erhalten.

Behindertenhilfe

Als Erwachsene Person mit Behinderung haben Sie Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe.

Krankenversicherungspflicht

Haben Sie schon eine Krankenkasse in der Schweiz? Wenn Sie in der Schweiz wohnen oder als Ausländer:in im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sind, müssen Sie sich in der Schweiz gegen Krankheit und Unfall versichern.