Gastronomielärm

In Basel gibt es derzeit rund 900 Gastgewerbebetriebe, Tendenz steigend. Es handelt sich um Cafés, Speiserestaurants, Pubs, Bars, Klubs, Musiklokale, Diskotheken und ähnliche Betriebe. Rund 500 betreiben Aussenrestaurants wie Garten- und Boulevardrestaurants, Buvetten usw.

Das grosse Angebot verschiedener Gastgewerbebetriebe in Basel sorgt nicht nur am Tag, sondern insbesondere am Abend und in der Nacht für ein attraktives Nachtleben in Basel.

Dies wurde durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Rahmen des Gastgewerbegesetzes von 2004 unterstützt. Auch im Aussenbereich ermöglichte man mit dem Boulevardplan Innenstadt eine Ausweitung der Öffnungszeiten, je nach Gebiet bis in die späten Abendstunden.

Lärm im und vor dem Restaurant

Die langen Öffnungszeiten sorgen jedoch auch für Konfliktpotenzial zwischen Gastronomiebetrieben und Anwohnern. Das Ruhebedürfnis der Anwohner wird zunehmend durch Gastronomielärm in den späten Abend- und Nachtstunden gestört. Mittlerweile werden 70–80 Prozent der bei der Polizei gemeldeten Nachtruhestörungen durch Gastronomielärm verursacht.

Bei Gastronomielärm unterscheiden wir zum einen den Lärm, der im Restaurant selbst entsteht, sei es z. B. durch Stimmengewirr, Stühlerücken, Besteck- und Geschirrklappern oder durch Musik.

Lärm vor dem Restaurant wird als Sekundärlärm bezeichnet: Es handelt sich dabei um ankommende bzw. aufbrechende Restaurantbesucher, Parksuchverkehr oder Gäste, die vor dem Restaurant im Freien eine Zigarette rauchen und sich dabei laut unterhalten.

Die Intensität der verschiedenen Lärmquellen wird mithilfe verschiedener Beurteilungsgrundlagen bewertet. Sie bestimmen, wie laut Musik im Restaurant gespielt werden darf und wie weit die Öffnungszeiten ausgedehnt werden können.

Mehr zum Thema

nach oben