Abwasser

Schematische Darstellung der Entwässerung und der Behandlung einzelner Abwasserarten im Kanton Basel-Stadt
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Abwasser aus Küche und Badezimmer (häusliches Abwasser), aber auch Prozessabwasser aus Industrie und Gewerbe sind «verschmutzte» Abwässer und müssen zwingend in einer Kläranlage behandelt werden. Demgegenüber gilt Abwasser als «nicht verschmutzt», wenn es das Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) nicht verunreinigen kann.

Zuständigkeiten

Bauliche und technische Fragen zum Entwässerungssystem sowie Wartung und Unterhalt der Kanalisation liegen im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamts Basel-Stadt – unabhängig davon, ob es sich um eine private Liegenschaft oder um Allmend handelt. Für die Ableitung von häuslichem Abwasser in die Kanalisation sowie für die Installation von Entwässerungsanlagen (Abwasserleitungen, Pumpensümpfe, Vorbehandlungsanlagen etc.) ist eine Kanalisationsbewilligung des Tiefbauamts notwendig. Sämtliche Fragen bezüglich Ableitungs- und Reinigungsgebühren werden vom Tiefbauamt beantwortet.

Das Amt für Umwelt und Energie ist für die qualitative Bewertung des Abwassers hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Die Belastung des Abwassers ist entscheidend, ob ein Abwasser als «verschmutzt» oder «nicht verschmutzt» eingestuft wird. Diese Beurteilung ist ausschlaggebend für die Behandlungsart, das heisst, ob ein Abwasser in die Kläranlage oder in ein Gewässer eingeleitet werden darf und ob eine Abwasservorbehandlung notwendig ist. Auch die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen liegt im Zuständigkeitsbereich des AUE. Für die Einleitung von «nicht verschmutztem» oder behandeltem Abwasser in ein Gewässer sowie die Einleitung von Industrie- und Gewerbeabwasser in die Kanalisation ist eine «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung» des AUE erforderlich. Sie wird in der Regel im Rahmen des Bau- und/oder Kanalisationsbewilligungsverfahrens oder bei einer Neubeurteilung der Abwasserverhältnisse erteilt. Die für die Bewilligung notwendigen Angaben sind in den Unterlagen des Bau- und Kanalisationsbewilligungsverfahrens aufgeführt. 

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