Löhne

Sie möchten sich erkundigen, ob es in einer bestimmten Branche einen Mindestlohn gibt oder welche orts- und branchenüblichen Löhne gelten? Es besteht auch die Möglichkeit, den entsprechenden Lohn selber zu berechnen: nutzen Sie hierzu den Nationalen Lohnrechner.

Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen

Ausländische Arbeitgebende müssen ihren entsandten Arbeitnehmenden während des Einsatzes in der Schweiz mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates und in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben sind. Zu diesen Bedingungen zählen:

  • Minimale Entlöhnung
  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Mindestdauer der Ferien
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen
  • Nichtdiskriminierung, namentlich Gleichbehandlung von Frau und Mann.

Unter entsendung.admin.ch finden Sie die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen.

Orts- und branchenübliche Löhne

Falls in Ihrer Branche keine zwingenden Mindestlöhne aufgrund eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages gelten, können Sie den orts- und branchenüblichen Lohn mit dem Nationalen Lohnrechner berechnen.

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Normalarbeitsvertrag (NAV) Detailhandel Basel-Stadt

Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel Basel-Stadt angestellten Personen (NAV Detailhandel)

Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, gültig ab 1. Juli 2017

Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, 2. Mai 2017

Merkblatt NAV Detailhandel 

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