Basel für Zuziehende

Eine Mitarbeiterin des Einwohneramts im Beratungsgespräch mit einem Kunden.

Sind Sie neu in Basel-Stadt? Herzlich Willkommen. Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Informationen und Angebote in unserem Kanton.

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Anmeldung

Nach Ihrem Umzug nach Basel müssen Sie sich beim Einwohneramt anmelden. Alle nötigen Informationen finden Sie auf unserer Seite An- / Abmeldung & Umzug.

Informationsveranstaltungen

Basel-Stadt organisiert verschiedene Informationsveranstaltungen, die es Zugezogenen erleichtern, sich in ihrer neuen Heimat einzuleben. Informationen zu diesen Veranstaltungen finden Sie auf der Website der Fachstelle Diversität und Integration.

 

FAQ

1. Ich suche einen Betreuungsplatz für mein Kind. Wer kann mich beraten?

An der Freien Strasse 35 befindet sich eine zentral gelegene Anlaufstelle für Familien. Der Infodesk, die Vermittlungsstelle Tagesheime und die Elternberatung sind täglich von 09.00–12.00 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Sie erhalten dort alle nötigen Informationen über die Kinderbetreuung in Tagesheimen oder in Tagesfamilien sowie Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Plätzen.

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2. Ich arbeite in der Schweiz. Meine Familie wohnt noch im Ausland. Kann ich Familiennachzug beantragen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Familienmitglieder (direkte Verwandte oder Ehepartner) von hier lebenden Personen in die Schweiz ziehen dürfen (Familiennachzug). Für welche Familienmitglieder ein Antrag gestellt werden kann, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Gesuchstellers ab. Die nötigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Einreise und Aufenthalt".

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3. Wo finde ich einen passenden Deutschkurs?

Auf der Website Deutschkurse finden Sie eine Übersicht über Deutschkursangebote in der Region.

Falls Sie Unterstützung in Ihrer Herkunftssprache benötigen, können Sie bei der GGG Migration unter der Telefonnummer 061 206 92 22 einen Termin für eine kostenlose Beratung (in 13 Sprachen) vereinbaren.

Der Kanton Basel-Stadt finanziert neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten in den ersten zwölf Monaten ihres längerfristigen Aufenthaltes einen kostenlosen Deutschkurs im Umfang von 80 Lektionen. Im Rahmen des Begrüssungsgesprächs beim Einwohneramt erfolgt die Abgabe eines personifizierten Gutscheins. Er kann bei einer zertifizierten, kantonal anerkannten Sprachschule (PDF, 1.7 MB, 2 Seiten) eingelöst werden.

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Ab 1.3.2020 sind auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum Bezug eine Gutscheins für einen kostenlosen Deutschkurs (80 Lektionen) berechtigt, wenn sie folgende Kriterien kumulativ erfüllen:

  • volljährig;
  • nicht deutschsprachig (unter Niveau B2);
  • persönliche Vorsprache am Schalter;
  • ab 1.3.2020 in den Kanton Basel-Stadt zuziehend;
  • Aufenthalt von mindestens einem Jahr im Ausland.

Der Anspruch gilt während des ersten Jahres ihres Aufenthalts in der Schweiz.


4. Muss ich als Ausländer/in in der Schweiz Steuern bezahlen?

Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die im Kanton Basel-Stadt arbeiten, bezahlen anstelle der im ordentlichen Verfahren veranlagten Einkommenssteuer eine Quellensteuer. Diese Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Ausgenommen sind Personen, deren Ehepartner/in die schweizerische Staatsangehörigkeit haben oder im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind. Eine nachträglich ordentliche Besteuerung bleibt vorbehalten.

Nicht erwerbstätige Personen aus dem Ausland, welche steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt nehmen, haben das Recht anstelle der im ordentlichen Verfahren veranlagten Einkommenssteuer eine nach dem Aufwand berechnete Steuer zu bezahlen (für das Zuzugsjahr).

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5. Wo kann ich mein Kind für die Schule anmelden?

Neu zugezogene Kinder und Jugendliche im Schulalter können nach telefonischer Terminvereinbarung für den Schulbesuch angemeldet werden. Dafür benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Amtlicher Ausweis des Kindes
  • Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung der Eltern und des Kindes
  • Schulzeugnisse

Wenden Sie sich für die Anmeldung an die auf der Homepage des Erziehungsdepartements genannten Stelle (Einteilung nach Alter des Kindes.)

Mehr Informationen zum Schulsystem im Kanton Basel-Stadt finden hier

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