Für Schuldner

Sie schulden einer anderen Person einen Geldbetrag und bezahlen diesen nicht innert der gesetzten Frist. Die Gläubigerin kann nun – auch ohne vorgängige Mahnung – gegen Sie ein Betreibungsbegehren stellen.

  • Betreibungsverfahren

    Haben Sie sich weder als Inhaber/in einer Einzelfirma noch sich als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Personengesellschaft im Handelsregister eintragen lassen, werden Sie in aller Regel auf Pfändung betrieben. In diesem Fall werden einzelne Vermögenswerte oder künftiges Einkommen gepfändet, um die Gläubigerin zufrieden zu stellen. Mehr zum Thema Betreibungsverfahren

  • Konkursverfahren

    Sind Sie im Handelsregister als Inhaber/in einer Einzelfirma oder als unbeschränkt haftendes Mitglied einer Personengesellschaft eingetragen, so kann die Gläubigerin ebenso wie bei den im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen beim Gericht die Eröffnung des Konkurses über Sie beantragen. In diesem Fall werden grundsätzlich alle Ihre Vermögenswerte zu Geld gemacht und der Gesamterlös unter alle Ihre Gläubiger verteilt. Mehr zum Thema Konkursverfahren

  • Schuldensanierung

    Ziel einer Schuldensanierung ist es, eine Überschuldung zu beseitigen, eine Pfändung oder Konkurseröffnung zu vermeiden oder nach einem Konkursverfahren ausgestellte Verlustscheine zu tilgen. Mehr zum Thema Schuldensanierung