Betreibungsamt

Das Betreibungsamt Basel-Stadt ist zuständig für die Schuldbetreibung gegen Schuldnerinnen und Schuldner, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz (bei juristischen Personen/Personengesellschaften: AG, GmbH, Kollektiv-, Kommanditgesellschaft, Stiftung) in Basel-Stadt haben.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Betreibungsamtes Basel-Stadt umfasst die Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen.

Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen (Einzelfirmen) sind nicht am Geschäftssitz, sondern am Wohnort zu betreiben, ausser wenn sich dieser im Ausland befindet.

Weiter ist das Betreibungsamt Basel-Stadt zuständig für die Durchführung von Retentionsverfahren und den Vollzug von Arresten, wenn die Retentions- bzw. Arrestgegenstände im Kanton Basel-Stadt liegen.

Videoüberwachung

Das Betreibungsamt Basel-Stadt wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.