Kommissionen

Stadtbildkommission

Die Stadtbildkommission überprüft im Rahmen der Baubewilligungsverfahren Baugesuche auf ihre städtebauliche und architektonische Verträglichkeit. Ziel ist eine gute Gesamtwirkung.

Kontakt: sbk@bs.ch

Website: www.stadtbildkommission.bs.ch

Baurekurskommission

Die Baurekurskommission beurteilt als erste richterliche Behörde Rekurse gegen Verfügungen in Bausachen sowie gegen Verfügungen, für welche die Koordinationspflicht nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung gilt. Daneben beurteilt sie Rekurse gegen andere Verfügungen, soweit sie nach besonderer Vorschrift dazu eingesetzt wird.

Kontakt: baurekurskommission@bs.ch

Website: www.baurekurskommission.bs.ch

Baumschutzkommission

Die Baumschutzkommission prüft Baumfällgesuche. Sie wird bei beabsichtigten Fällungen im öffentlichen Raum angehört, sofern die Stadtgärtnerei Gesuchstellerin ist. Bei Fällgesuchen betreffend private Bäume wird die zuständige Kommission angehört, falls die Fällbewilligung auf­grund des Paragraphen 6, Abs. 2, lit. c) und d) des Baumschutzgesetzes erteilt werden soll.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Denkmalrat

Der Denkmalrat beaufsichtigt das für die Denkmalpflege zuständige Amt, beantragt dem zuständigen Departement die Eintragung beziehungsweise Abänderung oder Aufhebung einer Eintragung und nimmt Stellung bei geplanten Aufhebungen von Eintragungen im Denkmalverzeichnis. Zudem wirkt sie bei wichtigen Vertragsverhandlungen und bei der Stellungnahme zu wichtigen Baugesuchen und Änderungen mit, welche Denkmäler betreffen.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Staatliche Kommission für Familiengärten

Der staatlichen Kommission für Familiengärten obliegt die Aufsicht über die Freizeitgärten. Sie setzt die Pachtzinsen sowie die Entschädigungen bei Kündigung durch das zustän­dige Amt fest. Die Kommission erlässt die Reglemente mit Vorschriften insbesondere über Anlegung, Bepflanzung sowie Unterhalt der Freizeitgärten und legt die Aufgaben der Freizeitgarten-Vereine fest. Weiter behandelt sie Rekurse gegen Entscheide des zuständigen Amtes.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Grundbuchkommission

Die Grundbuchkommission wirkt bei der Beaufsichtigung der für die Grundbuchverwaltung zuständigen Verwaltungseinheiten mit. Mindestens ein Mitglied sollte zur Ausübung des Notariats in Basel-Stadt zugelassen sein.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Friedhofkommission

Die Friedhofkommission berät das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement bezüglich wichtiger Fragen des Bestattungs- und Friedhofwesens und gibt in Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren ihre fachlichen Stellungnahmen ab. Die Bildung von Fachausschüssen ist zudem für bestimmte Sachbereiche möglich - beispielsweise für die jährliche Grabmalprämierung von besonders gelungenen beziehungsweise herausragenden Grabmälern.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Koordinationsstelle für Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen beider Basel (KBB)

Der Kanton fördert einen geeigneten Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen. Grundlage des Fahrdienstes ist ein Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die „Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten“ vom 13. Oktober 1998. 
Die KBB hat die Aufgabe, Leistungsvereinbarungen mit Transportunternehmungen abzuschliessen. Die Organisation des Fahrdienstes verfolgt das Ziel, das Bedürfnis an Fahrten bestmöglich zu befriedigen. Wie der Fahrdienst organisiert wird, ist nicht im Staatsvertrag festgelegt, sondern liegt in der Entscheidungskompetenz der KBB. 

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Paritätische Kommission BVB/BLT

Bei der Paritätischen Kommission handelt es sich um ein zentrales Fachgremium, das die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen bzw. den Transportunternehmungen sicherstellt. In der Kommission wird insbesondere an den folgenden Aufgaben gearbeitet: rechtzeitige Abstimmung neuer kantonsgrenzüberschreitender Angebote im öffentlichen Agglomerationsverkehr, Prüfung und Abnahme der Leistungsverrechnung (Abgeltungsrechnung), frühzeitige Meinungsbildung und Bereinigung von Differenzen zwischen den beiden Kantonen beziehungsweise den betroffenen Transportunternehmen.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Pendlerfondsrat

Die Pendlerfondsverordnung regelt die Vergabe von Beiträgen aus dem Pendlerfonds. Zur Beurteilung von Beitragsgesuchen an den Pendlerfonds wird dem zuständigen Bau- und Verkehrsdepartement ein Fondsrat zur Seite gestellt.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Natur- und Landschaftsschutzkommission

Die Natur- und Landschaftsschutzkommission berät den Regierungsrat, die Departemente sowie die Gemeinden Bettingen und Riehen in wichtigen Fragen, unter anderem bei grösseren Bauprojekten sowie bei Nutzungsplanungen, die den Naturhaushalt beziehungsweise das Landschaftsbild wesentlich beeinflussen. Sie beantragt dem Bau- und Verkehrsdepartement zuhanden des Regierungsrates die gemäss § 10 des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes erforderlichen Verbote und Bewilligungspflichten zum Schutze seltener oder schützenswerter Pflanzen- und Tierarten und beantragt für besonders schützenswerte Gebiete die Festsetzung von Naturschutz- und Naturschonzonen.

Die Mitglieder finden Sie im Staatskalender.

Bewertungskommission

Die Bewertungskommission besteht seit dem Jahr 1965 als unabhängiges, neutrales Gremium und erstellt Liegenschaftsschätzungen für öffentliche, private und institutionelle Grundeigentümer. Sie kann für herkömmliche Verkehrswertschätzungen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Bürogebäuden beauftragt werden. Sie eignet sich aber auch im Falle von speziellen und komplexen Fragestellungen, wie beispielsweise für die Bewertung von Baurechtszinsen und Dienstbarkeiten oder die Errichtung von Wertquoten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften.

Kontakt: bewertungskommission@bs.ch

Website: www.gva.bs.ch/liegenschaftsbewertung/bewertungskommission.html

Kommission Nutzung öffentlicher Raum (KoNöR)

In der Kommission Nutzung öffentlicher Raum (KoNöR) tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter der Fachinstanzen sowie allfällig weitere Dienststellen über den Vollzug der Gesetzgebung über die Nutzung des öffentlichen Raumes aus. Darüber hinaus koordinieren sie den Vollzug.