Budget und Planung

Das Budget dient der jährlichen Steuerung von Finanzen und Leistungen. Es enthält u.a. die voraussehbaren Aufwände und Investitionsausgaben sowie die geschätzten Erträge und Investitionseinnahmen. Das Budget wird gemäss dem organisatorischen Aufbau der Verwaltung und den Staatsaufgaben dargestellt. Es wird durch den Grossen Rat bis zum 31. Dezember des Vorjahres genehmigt.

 

Der Finanzplan dient der mittelfristigen Steuerung von Finanzen und Leistungen. Er umfasst das nächste Voranschlagsjahr und die drei darauf folgenden Kalenderjahre. Er wird jährlich überarbeitet. Der Finanzplan ist Teil des Budgetberichts und wird dem Grossen Rat zur Kenntnis gebracht.

 

Aktueller Budgetbericht

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