Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungsstelle ist zuständig sowohl für privatrechtliche wie auch für öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse. Erforderlich ist einzig, dass sich entweder der/die Arbeitgebende oder der gewöhnliche Arbeitsort in Basel-Stadt befindet. Auch Kantonsangestellte können sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Ein Verfahren wird durch Einreichung eines Schlichtungsgesuchs bei der Schlichtungsstelle eröffnet. Beide Parteien werden daraufhin zu einer Verhandlung vorgeladen und erhalten dabei die Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen. Die Schlichtungsbehörde klärt den Sachverhalt ab und stellt den Parteien zusätzliche Fragen. Nach einer Beratung unterbreitet sie den Parteien einen Vergleichsvorschlag, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, kann der Fall weiter gezogen werden, an das Gericht oder an die zuständige Behörde.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen ist unabhängig und sämtliche Mitglieder unterstehen dem Amtsgeheimnis.

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen ist kostenlos. Es kann mit oder ohne Anwältin/Anwalt geführt werden. Jedoch müssen Anwaltskosten von den Parteien selbst getragen werden.