Zutaten, Nährwertangaben und Kennzeichnung im Allgemeinen

Lebensmittelkennzeichnung
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Eine korrekte Kennzeichnung umfasst diverse Angaben

Das zweite Schutzziel des Schweizerischen Lebensmittelrechts ist der Täuschungsschutz. Das Lebensmittelrecht regelt in diesem Sinne die Kennzeichnung von Lebensmittel. Insbesondere müssen die Angaben auf der Verpackung von Lebensmitteln korrekt sein und die Kennzeichnung darf keinen Anlass zur Täuschung geben.

Das Kantonale Laboratorium prüft insbesondere die Nährwertangaben durch Analyse von Protein-, Fett- und Zuckergehalten. Neben der Untersuchung, ob alle erforderlichen allgemeinen Angaben aufgeführt sind, wird anhand der Zutatenliste kontrolliert, ob die enthaltenen Zutaten und dazugehörigen Auslobungen („Claims“) für Lebensmittel zulässig sind.