Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Personen im Ausland respektive Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche in der Schweiz Grundstücke erwerben wollen, benötigen unter Umständen eine Bewilligung.

Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten stellt fest, ob eine Bewilligung notwendig ist und bearbeitet gegebenenfalls die entsprechenden Gesuche.

Schriftliche Auskünfte werden keine erteilt. Wir beraten Sie aber gerne telefonisch.