Zufahrt Innenstadt

Eine von Tramschienen gekreuzte Strasse mit Ampelanlage im Quartier St. Johann zur Rush-Hour.

Verkehrskonzept Innenstadt

Das neue Verkehrskonzept für die Innenstadt wurde am 12. Januar 2011 durch den Grossen Rat beschlossen und sieht eine Neuorganisation des Verkehrs im Kern Basels vor. Die Kernzone der Innenstadt umfasst nach dem «Neuen Verkehrskonzept Innenstadt» künftig nur noch Fussgängerzonen (die zentralen Einkaufsbereiche sowie die historische Altstadt), Begegnungszonen sowie Achsen des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Achsen) mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Für die Umsetzung ist das Bau- und Verkehrsdepartement, Mobilität, Verkehrstechnik zuständig. Details und Pläne dazu finden Sie auf der Website des Bau- und Verkehrsdepartements.

Eine Bewilligung zum Befahren der Kernzone der Innenstadt können Sie hier beantragen:

Gesuch um Zufahrtsbewilligung

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Zufahrtsbewilligungen mit Kundenkonto

Personen und Unternehmen, die einen regelmässigen Bedarf an Kurzbewilligungen nachweisen, können sich bei der Motorfahrzeugkontrolle registrieren lassen und über das kantonale eKonto mit geringem administrativen Aufwand vergünstigt Kurzbewilligungen beziehen. Über das Registrierungsformular können Sie ihr Gesuch um Freischaltung elektronisch einreichen:

Antrag auf Freischaltung

Sollten Sie beim kantonalen eKonto nocht nicht angemeldet sein, können Sie sich hier anmelden:

Antrag eKonto für Firmen
Antrag eKonto für Private

Falls Sie bereits über ein kantonales eKonto verfügen und bei der Motorfahrzeugkontrolle freigeschaltet sind, können Sie hier Ihre Zufahrtsbewilligungen bequem online bestellen und direkt beziehen:

Kurzbewilligungen

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Kontakt für Bewilligungen zur ausnahmsweisen Zufahrt

Motorfahrzeugkontrolle
Tel.: +41 61 267 82 00
E-Mail: info.mfkbs@jsd.bs.ch

Kontakt für Signalisationen / Markierungen

Amt für Mobilität
Tel.: +41 61 267 85 56
E-Mail: mobilitaet@bs.ch