Verkehrssicherheit bei Veranstaltungen

Mit Verkehrskonzepten rund um eine Veranstaltung im öffentlichen Raum wird die Verkehrssicherheit durch temporäre Verkehrsmassnahmen gewährleistet. Je nach Auswirkungen auf den Verkehr ist durch den Veranstalter ein Verkehrskonzept vorzulegen. Die Prüfung erfolgt durch Ressort Temporäre Verkehrsmassnahmen, welches die erforderlichen temporären Verkehrsanordnungen erlässt.

Grundsätzlich ist für die temporäre Nutzung des öffentlichen Raums die Allmendverwaltung als Leit- und Bewilligungsbehörde zuständig. Bei Auswirkungen auf den Verkehr wird die Kantonspolizei Basel-Stadt als Fachinstanz beigezogen.

Belegungsplan öffentlicher Raum.