Geschwindigkeitsübertretung

Beim Entzug des Führerausweises wegen Geschwindigkeitsübertretungen werden folgende Massnahmen angeordnet (sofern fahrerischer Leumund tadellos ist)

Es gelten folgende Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Persönliche Vorsprache ist nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Innerorts

Innerorts Überschreitung Massnahme
bis 15 km/h Keine Administrativmassnahme
16 bis 20 km/h Verwarnung nach Art. 16a Abs.3 SVG
21 bis 24 km/h Entzug nach Art. 16b Abs.2 SVG
25 km/h und mehr Entzug nach Art.16c Abs.2 SVG 

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Ausserorts / Autostrasse

Ausserorts / Autostrasse Überschreitung Massnahme
bis 20 km/h Keine Administrativmassnahme
21 bis 25 km/h Verwarnung nach Art.16a Abs.3 SVG
26 bis 29 km/h Entzug nach Art.16b Abs.2 SVG
30 km/h und mehr Entzug nach Art.16c Abs.2 SVG

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Autobahn Überschreitung

Autobahn Überschreitung Massnahme
bis 25 km/h Keine Administrativmassnahme
26 bis 30 km/h Verwarnung nach Art.16a Abs.3 SVG
31 bis 34 km/h Entzug nach Art.16b Abs.2 SVG
35 km/h und mehr Entzug nach Art.16c Abs. 2 SVG

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