Kompetenzen / Algorithmen

Indem Abläufe definiert und standardisiert werden, soll die medizinische Qualität gesichert und gefördert werden. Algorithmen definieren Handlungsabläufe und sind somit als verbindliche Handlungsrichtlinien zu verstehen. Ein Abweichen von diesen definierten Handlungsabläufen muss begründet und dokumentiert sein.
Algorithmen ersetzen keineswegs eine adäquate Ausbildung oder Selbststudium. Die Anwendung der Algorithmen setzt entsprechendes Wissen, Kenntnisse von Materialien, Gerätschaften und Techniken voraus. Dementsprechend wird in diesen nicht gesondert auf die konkrete Anwendung eingegangen.
Insbesondere die Applikation von Medikamenten durch RettungssanitäterInnen setzt ein fundiertes Wissen über Indikation, Kontraindikation, Wechsel- und Nebenwirkungen voraus.
Letztere müssen entsprechend beherrscht werden können.
In diesen Algorithmen sind keine oder lediglich die für den notfallmedizinischen Bereich relevantesten Kontraindikationen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) aufgeführt. Weitere Informationen betreffend Medikamente sind selbstständig im Arzneimittelkompendium nachzulesen. Die Medizin und im Besonderen auch die Medikamente unterliegen stetigem Wandel. Dementsprechend sind diese Informationen nur zum Zeitpunkt des Erstellens aktuell und sind daher nicht abschliessend.
Ärztliche Delegation von Medikamenten entbindet die RettungssanitäterInnen nicht von Durchführungsverantwortung und Sorgfaltspflicht. Arzneimittel werden grundsätzlich nur entsprechend den Weisungen der ärztlichen Leitung bzw. gemäss der ad personam erteilten Delegation verabreicht.

Haftungsausschluss: Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung und Bearbeitung dieser Algorithmen können Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der/die Anwenderin muss sich immer mit geeigneten Methoden selbstständig auf dem Laufenden halten.