Erwerbsersatz (EO)
Erwerbsausfallentschädigung (EO)
Schutzdienstleistende haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung nach den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre der Ausgleichskasse.
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Schutzdienstleistende haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung nach den Bestimmungen des Erwerbsersatzgesetzes. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre der Ausgleichskasse.