Petitionen

Mittels Petitionen kann jede Person Bitten, Vorschläge, Kritiken oder Beschwerden an Behörden richten. Dieses Recht besteht unabhängig von der Stimmberechtigung. Es steht auch Ausländerinnen und Ausländern sowie Minderjährigen zu. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.

Die Petentinnen und Petenten haben Anspruch auf eine Beantwortung, in der Regel innert 18 Monaten. Die Grundlage des Petitionsrechts findet sich in § 11 Abs. 2 lit. b der Kantonsverfassung.

Eine Petition besteht in der Regel aus einem Titel und einem Text. Meist hat die Petition die Form einer Unterschriftenliste. Eine konkrete Form ist aber nicht vorgegeben.
Die Unterschriften werden häufig auf der Strasse gesammelt. Möglich ist aber auch die Sammlung online.

Eine Frist, innerhalb derer die Unterschriften gesammelt werden müssen, gibt es ebenso wenig wie eine Mindestanzahl Unterschriften.