Spray-Out: private Gebäude

Sprayereien und Schmierereien auf privaten Gebäude sind ärgerlich und schaden dem Stadtbild. Die Stadtreinigung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer deshalb finanziell bei der Reinigung ihrer Gebäude.

Sprayschaden an Ihrem Gebäude – was können Sie tun?

Wenn Sie auf Sprayereien oder Schmierereien an Ihrer Liegenschaft aufmerksam wurden, sollten Sie diese rasch entfernen lassen, damit Folgeverschmierungen ausbleiben. Wir empfehlen Ihnen sich dafür an ein Malerbetrieb oder falls notwendig an einen Steinreiniger zu wenden. Machen Sie vor der Reinigung ein gutes Foto des Schadens. Melden Sie die Sachbeschädigung gleich online der Polizei.

Sobald Ihnen die Abrechnung des Unternehmens vorliegt, können Sie innert eines Monats einen Teil Ihrer Ausgaben vom Tiefbauamt zurückfordern. Reichen Sie dafür ein Beitragsgesuch per Post oder per Online-Formular ein. Legen Sie dem Gesuch die Abrechnung, Bilder der Liegenschaft vor und nach der Reinigung sowie ein Einzahlungsschein oder Ihre Kontoangaben bei. Nach einer Überprüfung der Arbeit erstatten wir Ihnen in der Regel bis zu 80 Prozent der entstandenen Kosten zurück. Wenn die Reinigung nicht fachgerecht oder zu einem überrissenen Preis ausgeführt wurde, behalten wir uns vor, Beitragsgesuche abzulehnen.

Die Rückerstattung des Betrages wird durch die Finanzabteilung beglichen. Bitte senden Sie keine Rechnung, Mahnungen oder Zahlungserinnerung, diese werden weder bearbeitet noch beglichen.

Höhe der städtischen Beiträge an die Entfernung von Sprayereien

Das Tiefbauamt subventioniert die Reinigung eines versprayten Gebäudes mit Beiträgen zwischen 400 und bis zu 4‘000 Franken. Bei einem kleinen Sprayschaden bezahlen Sie einen Kostenbeitrag von 100 Franken an die Reinigung und das Tiefbauamt übernimmt die übrigen Kosten bis zu einer Höhe von 500 Franken. Bei einem grösseren Sprayschaden in einer Höhe von über 500 Franken, erstattet Ihnen das Tiefbauamt 80 Prozent der Reinigungskosten zurück. Die übrigen Kosten übernehmen Sie. Bei sehr grossen Sprayschäden, die sich über mehrere Liegenschaften erstrecken, beträgt der Unterstützungsbeitrag maximal 8‘000 Franken.