Fleischkontrolle

Die Fleischkontrolle gewährleistet die Hygiene im Betrieb, beugt der Übertragung und Verbreitung von Krankheiten und Seuchen vor und achtet auf Belange des Tierschutzes. Dazu werden die Tiere jeweils vor und nach der Schlachtung überprüft, wobei insbesondere so genannte Zoonosen ausgeschlossen werden sollen. Die Anlieferung und Schlachtung wird für die Tiere möglichst stressfrei gestaltet und somit auch die Verletzungsgefahr minimiert.

Inspektionsstelle

Die Inspektionsstelle ist zuständig für Inspektionen und Kontrollen in Schlacht- und Zerlegebetrieben im Kanton.