Bissverletzungen

Heller Labrador mit einer toten Ente im Maul.

Hunde können dem Veterinäramt schriftlich gemeldet werden, wenn sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder eine übermässige Aggression zeigen.

Im Kanton Basel-Stadt sind Tierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbilder, Polizei und Gemeinden verpflichtet, dem Veterinäramt Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund einen Menschen oder Tiere erheblich verletzt oder übermässiges Aggressionsverhalten zeigt.

Dabei gilt jede Hundebissverletzung als erheblich, sobald diese ärztlich bzw. tierärztlich versorgt werden muss.

Die jeweiligen Formulare können online ausgefüllt und an das Veterinäramt gesendet werden.