Kurse (SKN und andere)

Auch Hundehaltung will gelernt sein. Auch ohne Pflicht des Sachkundenachweises haben Hundehalter pflichten und müssen Hunde so halten, dass andere Menschen und Tiere nicht belästigt werden. Schulen Sie sich und Ihren Hund, das Angebot an Möglichkeiten ist sehr gross.

Freiwillige Erziehungskurse, die eine Reduktion der Hundesteuer bewirken können und obligatorische Erziehungskurse für auffällige oder bewilligungspflichtige Hunde sind weiterhin möglich.

Laut §15 der Hundeverordnung Basel-Stadt muss das Veterinäramt eine Liste über die als anerkannt geltenden Kursanbieter erstellen, welche auf der Webseite des Veterinäramtes einsehbar ist.
Seit dem Wegfall der obligatorischen Sachkundenachweise auf eidgenössischer Ebene gibt es keinen Standard mehr, mit welchem Kursanbieter von den Behörden anerkannt werden könnten. Die entsprechende Bestimmung gemäss § 15 der Hundeverordnung Basel-Stadt kommt deshalb nicht mehr zur Anwendung und wird bei Gelegenheit aus der Verordnung gestrichen.