Sachkundenachweis

Information vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:

Ab 1.1.2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr.
In der Sommer- und Herbstsession 2016 haben die Eidgenössischen Räte die Motion „Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse" angenommen. Die schweizweit obligatorische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalterinnen und -halter wurde 2008 eingeführt, dies ebenfalls aufgrund einer Motion.

Für die Umsetzung des Parlamentsentscheids musste die Tierschutzverordnung angepasst werden. Die Änderungen treten per 1. Januar 2017 in Kraft. Seit dann gibt es auf nationaler Ebene keine obligatorischen SKN-Hundekurse mehr. Alle übrigen Tierschutzbestimmungen im Bereich der Hundehaltung gelten weiterhin, etwa zu Sozialkontakt, Bewegung, Unterkunft, Umgang, Verantwortlichkeiten und Meldepflichten. Zudem können die Kantone auch nach der Abschaffung des nationalen Obligatoriums Hundekurse vorschreiben. Diese basieren auf den kantonalen Hundegesetzen.

Momentan besteht in Basel-Stadt keine kantonale Kurspflicht für jeden Hundehalter, sondern nur bei Bewilligungen von potentiell gefährlichen Hunden und auf Anordnung des Veterinäramtes nach einem Vorfall.