Potenziell gefährliche Hunde

Ein sitzender und ein liegender Hund vor blauem Hintergrund. Beide Hunde gehören derselben Kampfhunderasse an.

Bestimmte Hunderassen werden als potenziell gefährlich eingestuft. Um diese halten zu dürfen, benötigt man eine Bewilligung des Veterinäramtes.

Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig und vollständig beim Veterinäramt ein, weil die Gesuchsbearbeitung in der Regel 3-4 Wochen dauert.

Für Hunde der Rassen Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbullterrier, Bullterrier (inklusive Miniatur Bullterrier), Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen Rassen muss zwingend vor der Anschaffung eine Haltebewilligung des Veterinäramtes Basel-Stadt vorliegen. Ebenfalls vor der Anschaffung bewilligt sein müssen Hunde, deren äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potenziell gefährlichen Rasse abstammen.

Gestützt auf die Erfahrungen des Veterinäramts handelt es sich bei einigen Rassen häufig um Mischlinge: Deren äusseres Erscheinungsbild lässt vermuten, dass sie von einer potenziell gefährlichen Rasse abstammen. Zu solchen Rassen zählt das Veterinäramt sowohl von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannte als auch nicht anerkannte Rassen: American Bulldog oder American Bully (beide nicht anerkannt) und Cane Corso (anerkannt). Deshalb gilt bei diesen Rassen im Kanton Basel-Stadt eine besondere Vorgehensweise:

- Cane Corso mit Jahrgang 2021 oder jünger und falls keine offiziell FCI-anerkannten Abstammungspapiere des Hundes vorhanden sind (z.B. SKG- oder VDH-Stammbaum)  und American Bulldog (jeder Jahrgang): Vor der Anschaffung muss eine visuelle Begutachtung durch das Veterinäramt anhand eines Fotos erfolgen. Zudem muss der Hund zwingend nach der Anschaffung innerhalb von drei Arbeitstagen beim Veterinäramt zur Kontrolle vorgeführt werden. Ab dem Alter von 9 Monaten erfolgt dann die abschliessende visuelle Beurteilung. Erst dann entscheidet sich definitiv, ob das Bewilligungsverfahren durchlaufen werden muss. Mit der Anschaffung eines Hundes dieser Rassen gehen Hundehaltende somit ein sehr grosses Risiko ein, dass ihnen die Bewilligung (trotz Haltung während 9 Monaten) verweigert werden muss, weil die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr (!) erfüllt sind. Wir raten dringend,  vor der Anschaffung solcher Rassen mit dem Veterinäramt Kontakt aufzunehmen.

- American Bully oder Pocket Bully: Sind grundsätzlich bewilligungspflichtig, weil in jedem Fall aus einer Kreuzung mit einer bewilligungspflichtigen Rasse hervorgegangen. Die Haltebewilligung des Veterinäramtes muss zwingend vor der Anschaffung vorliegen.

Potentiell gefährliche Hunde, welche ohne Bewilligung gehalten werden, werden umgehend beschlagnahmt. Dies solange, bis geklärt ist, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligungserteilung erfüllt sind. Zusätzlich droht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Anschaffung eines bewilligungspflichtigen Hundes ohne gültige Bewilligung.

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Haltung mehrerer Hunde

Neben einem potenziell gefährlichen Hund darf kein weiterer Hund im selben Haushalt gehalten werden. Auch ist es nicht erlaubt, neben einem potenziell gefährlichen Hund einen weiteren Hund auszuführen. Wer die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt, darf einen potenziell gefährlichen Hund nicht ausführen. Würfe mit bewilligungspflichtigen Welpen müssen innert 10 Tagen seit Geburt dem Veterinäramt gemeldet werden. Diese Welpen dürfen im Kanton Basel-Stadt nur an Personen abgegeben werden, die eine Bewilligung für das Halten eines potenziell gefährlichen Hundes erhalten haben.

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Voraussetzung für die Bewilligung eines Haltungsgesuchs

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gesuchstellende, welche nicht belegen können, dass sie zuvor bereits
    einen Hund gehalten haben, kommen für eine Bewilligung nicht in Frage. Das heisst ein potenziell gefährlicher Hund als Ersthund wird nicht bewilligt.
  • Guter Leumund. Ein Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz bestellt werden.
  • Haftpflichtversicherung (minimale Deckungssumme 3 Millionen Franken)
  • Detaillierter Herkunftsnachweis des Hundes; Hunde mit unbekannter Herkunft werden nicht bewilligt
  • Kennzeichnung des Hundes mittels Mikrochip
  • Besuch von Welpenspiel- und Erziehungskursen. Weitere Informationen über Erziehungskurse oder Welpenspielstunden. Jugendliche und ausgewachsene Hunde werden mittels eines Verhaltenstests beurteilt.

Bewilligungsgesuch für die Haltung von potentiell gefährlichen Hunden

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