Überwachung

Stethoskop auf Computertastatur liegend.

Die Tierseuchenüberwachung durch verschiedene Untersuchungsprogramme ist ein elementarer Bestandteil des Veterinärdienstes. Dank der regelmässigen Überwachung von Betrieben mit gewerbsmässigem Umgang mit Tieren und tierischen Produkten bleibt die Schweiz von grossen Seuchen verschont oder beginnende Tierseuchen können rasch eingedämmt werden.

Überwachung ist einerseits ein Bestandteil der Früherkennung im Massnahmenplan „Tiergesundheit Schweiz 2010+“, andererseits aber auch ein Mittel, um den Seuchenstatus bezüglich spezifischer Tierkrankheiten zu verifizieren. Gerade für den freien Handel von Fleisch oder anderen tierischen Produkten wird von den Partnerländern oftmals dieser Nachweis gefordert.

Die Seuchenlage in der Schweiz ist vorteilhaft. Unser Land gilt insbesondere als amtlich anerkannt frei von allen hochansteckenden Tierseuchen.

Das mögliche Wiederauftreten von ausgerotteten Krankheiten wird seit 1995 risikobasiert und regelmässig mittels Stichproben überwacht und ausgeschlossen. Ähnliches gilt für wirtschaftlich bedeutende Krankheiten und Zoonosen. So werden die schweizerischen Nutztiere und der Mensch geschützt und die hohe Qualität von inländischen Produkten wird sichergestellt.

Kantonale Massnahmen

Auch auf dem Kantonsgebiet werden vom Bund vorgegebene Untersuchungsprogramme in den jeweiligen Beständen durchgeführt. So zum Beispiel für die Caprine Arteritis-Encephalitis, einer Erkrankung der Ziegen, oder der Bovinen Virusdiarrhoe, die alle Rinderarten betrifft. Zudem werden tot aufgefundene Wildtiere, insbesondere Füchse, regelmässig auf Tollwut und Fuchsbandwurm untersucht.


Wenn bei einem Tier eine Seuche festgestellt wird, ist dies zwingend dem Veterinäramt zu melden, welches den Befund auf Bundesebene weiterleitet. Durch die Informationsweitergabe können rasch die notwendigen seuchendämmenden Massnahmen ergriffen werden.

Überwachung im Schlachthof

Dem Schlachthof kommt bei der Überwachung eine zentrale Rolle zu. Neben der routinemässigen Schlachttier- und Fleischkontrolle bietet sich hier als Umschlagplatz für Tiere aus der ganzen Schweiz die Möglichkeit, Proben- und Datenerhebungen zentral durchzuführen. In einem Land wie der Schweiz mit wenigen Grossbetrieben würde ein dezentrales Vorgehen ein grosses logistisches Unterfangen bedeuten und wäre mit hohen Kosten verbunden .

Nutztiere

Die Nutztierhaltungen im Kanton Basel-Stadt werden in regelmässigen Abständen nicht nur auf Belange des Tierschutzes, sondern auch auf Aspekte der Tiergesundheit kontrolliert. Ein weiterer nicht zu unterschätzender Aspekt zur Aufrechterhaltung einer guten Tiergesundheit und der Gesundheit des Menschen betrifft die Bewilligung und regelmässige Überwachung mittels Inspektionen von Betrieben, die tierische Lebensmittel herstellen und verarbeiten oder von solchen, die den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Tierkadavern pflegen. Nicht zuletzt sind auch Tierausstellungen, Märkte und Auffuhren tierseuchenpolizeilich zu überwachen.

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