Heimtiere

Ein Berner Sennenhund liegt im Gras direkt vor einer jungen Katze. Die Katze macht einen Buckel und steht leicht nach hinten gebeugt.

Als Heimtiere gelten gemäss Schweizerischer Gesetzgebung Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährte im Haushalt gehalten werden. Als Heimtiere können sowohl domestizierte Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Tauben, Hühner, Enten und anderes Geflügel als auch diverse Wildtiere gehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Hamster, Ziervögel, Zierfische sowie Reptilien und Amphibien.

Die Heimtierhaltung ist in der Regel nicht bewilligungspflichtig. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Wildtierarten, welche unter der Rubrik «Wildtiere» aufgezählt und erläutert werden. Auch wenn für die Haltung keine Bewilligung erforderlich ist, so ist der Tierhalter grundsätzlich verpflichtet, sein Tier oder seine Tiere tier- und artgerecht zu ernähren und zu pflegen. Eine umfangreiche Bezugsquelle für Informationen rund um die tierschutzkonforme Haltung von Tieren findet sich auf dem vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen lancierten Tierschutzportal. Hier kann sich jeder Tierhalter über die Bedürfnisse und rechtlichen Vorgaben der Haltung seines Tieres informieren. Das dabei vermittelte Wissen soll der Vorbeugung und Verbesserung von Missständen in allen Bereichen der Tierhaltung dienen.

Ausbildung für Tierhalter

Das Tierschutzgesetz fordert für die Haltung bestimmter Tierarten eine entsprechende Ausbildung. Eine Übersicht und zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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