Kinder und Jugendliche
Die KESB unterstützt Eltern und Kinder beispielsweise bei der Regelung der Vaterschaft, der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie bei Besuchsrechts- oder Unterhaltsregelungen.
Im Weiteren können sich Personen an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe benötigen.
Informationen zu den Themen Kindesschutz und Kindesgefährdung sowie zum Vorgehen bei einer Gefährdungsmeldung.
Rechtliche Klärung der Vaterschaft bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
Informationen zum Thema elterliche Sorge und zur gemeinsamen elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
Unterstützung bei der Regelung des Besuchsrechts, d.h. des persönlichen Kontakts zwischen Eltern und Kind.
Die KESB steht Ihnen für die Beratung und die Ausarbeitung einer Regelung des Unterhalts zur Verfügung.
Vorgehen betreffend Vermögensinventar und Vermögensschutz beim Tod eines Elternteils des minderjährigen Kindes.
Information zum Vorgehen in einem Fall, in welchem ein Kind keine gesetzliche Vertretung hat.
Für Adoptionen und Pflegeplatzbewilligungen ist die „Zentrale Behörde Adoption und Pflegefamilien“ zuständig.