Krankheit und Unfall
Vor dem Dienstanlass
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht einrücken kann, hat die aufbietende Stelle unverzüglich zu orientieren und ihr das Dienstbüchlein und ein ärztliches Zeugnis in einem verschlossenen Couvert, zuhanden unseres Vertrauensarztes, zuzustellen.
Während des Dienstanlasses
Im Dienstanlass sowie auf dem direkten Heim- bzw. Hinweg sind Sie im Fall von Krankheit und/oder Unfall bei der Militärversicherung versichert.