Gerichtsverfahren
Das Strafgericht beurteilt erstinstanzlich Delikte des Strafgesetzbuches oder anderer eidgenössischer und baselstädtischer Nebenstrafgesetze auf Anklage der Staatsanwaltschaft hin.
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Das Strafgericht beurteilt erstinstanzlich Delikte des Strafgesetzbuches oder anderer eidgenössischer und baselstädtischer Nebenstrafgesetze auf Anklage der Staatsanwaltschaft hin.